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Warum werden die DVR/LVR immer noch nicht als terroristische Organisationen bezeichnet?

Article by: Roman Burko
Source: informnapalm
Translated by: Irina Schlegel

„Unsere InformNapalm Gruppe hat eine Analyse der ausländischen Publikationen und Auftritte über den Krieg im Donbas durchgeführt und festgestellt, dass es in den ausländischen Medien auf jedwede Art und Weise gemieden wird, die Definition „Terroristen“ in Bezug auf die Banden, die im Namen der „DVR“ und „LVR“ agieren, zu verwenden. Obwohl in der Ukraine seit sechs Monaten die ATO durchgeführt wird (ANTITERRORISTISCHE OPERATION), reden ausländische Politiker und Kommentatoren bescheiden von Volkswehr, Separatisten und Aufständischen…

Juristen konnten uns den Grund dieser Selektivität deutlich machen: für eine Terrorismusanklage müssen die DVR und LVR als terroristische Organisationen auf dem offiziellen Niveau anerkannt werden. Von der ukrainischen Seite ist die Situation um diese Faktenanerkennung äusserst verworren, und die Weltgemeinschaft hat noch gar keine Schritte in dieser Richtung unternommen. Terrorismusanklage ist eine sehr ernste Sache. Im Unterschied zu Separatisten ist es ungebräuchlich, sich mit den Terroristen an einen Tisch zu setzen, darum muss die Weltgemeinschaft gegen die Terroristen hart und gemeinsam agieren. Eine Organisation als terroristisch anzuerkennen bedeutet, sich von der Haltung eines unbeteiligten Beobachters zu lösen, und einen Teil der Verantwortung für die Ausmerzung dieses Übels zu übernehmen.

Die Weltgemeinschaft hat es auch darum nicht eilig, die DVR/LVR als terroristische Organisationen anzuerkennen, weil es zu der logischen Schlussfolgerung führen wird, das putinistische Russland als einen Sponsor des internationalen Terrorismus anzuerkennen. Natürlich ist es einfacher, die Augen vor den offensichtlichen Fakten weiterhin zu verschliessen, und die Dinge beim Namen nicht zu nennen. Aber genau das ist die Gefahr des internationalen Terrorismus: dass man sich davon durch „übersehen“ nicht abschirmen kann. Die Geschichten mit der Boeing-777 und dem Ehrenkonsul von Litauen sind markante Beispiele dafür.

Die Ukraine braucht eine internationale Anerkennung der selbsternannten Donbas-Republiken als Terrororganisationen, denn das wird den Isolationsgrad der Banditen steigern, und wird zur wirksameren Hilfeleistung für die Ukraine beitragen. Für den 23ten September 2014 ist die Begutachtung dieser Frage in der EU wohl geplant. Unabhängig vom Resultat müssen wir es auf alle möglichen Arten und wo es nur möglich ist, lobbieren, daß die DVR und die LVR als terroristische Organisationen anerkannt werden. Dafür muss man verstehen, wer und wie so eine Anerkennung verrichtet.

Am einfachsten sieht die Situation auf dieser Ebene in einzelnen Staaten aus, die offizielle Listen der terroristischen Organisationen führen. Zum Beispiel beschäftigt sich in der USA das Aussenministerium damit, und das Eintragungsverfahren neuer Positionen in diese Liste ist relativ einfach. Man braucht nur, daß der Kongress gegen die Entscheidung des Aussenministers und des Generalstaatsanwalts nichts einzuwenden hat. Ähnlicherweise sieht die Lage in Grossbritannien, Kanada und Australien aus. Schwieriger ist es mit den internationalen Organisationen, denn hier braucht man eine einmütige Zustimmung jeweiliger Länder. Im Falle der EU wird die Entscheidung vom EU-Ministerrat (RAA oder RAB) getroffen. Von den 28 Staaten darf jedes beliebige den Vorschlag blockieren. In der UNO muss es eine abgestimmte Entscheidung der 15 Mitglieder des Sicherheitsrats sein (nicht zu vergessen, daß Russland hier ein Dauermitglied ist).

Nicht einfach ist es zu verstehen, an welchem Punkt sich die Terrorismusanklage in der Ukraine selbst befindet. Rechtsgrundlage hier ist der Artikel 258 des Strafgesetzbuches und das „Über den Kampf gegen den Terrorismus“-Gesetz. Da wird der Begriff „terroristische Organisation“ erwähnt, und auch die Verantwortung für seine Bildung vorausgesetzt. Es gibt kein Wort weder über die Liste der terroristischen Organisationen, noch über die Mechanismen ihrer Anerkennung (ausser einer unmittelbaren Anklage der Personen, die sich an ihrer Bildung beteiligt haben). Die antiterroristische Operation wurde durch einen Erlass vom amtsführenden Präsidenten Turtschinow (entsprechend der Entscheidung des Nationalen Sicherheitsrats der Ukraine) am 13-14ten April ausgerufen. Am 16ten Mai hat die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft ein vorgerichtliches Verfahren eingeleitet, das die Aktivitäten der Leiter von den selbsternannten „Republiken“, die Anzeichen der Bildung von terroristischen Organisationen aufweisen, überprüft. Das ist ebenjene „Anerkennung“ durch die ukrainische Seite. Soweit wir wissen, gab es noch keinen einzigen Gerichtsentscheid mit einem Strafurteil für die Bildung der DVR/LVR als terroristischer Organisationen durch Einzelpersonen. Wie soll man da noch über die gerichtliche Anerkennung dieser Formationen als terroristisch im Ganzen sprechen! Obwohl es durchaus politische Erklärungen gibt, zum Beispiel die Werchowna Rada-Resolution „Über den tragischen Tod von Menschen infolge eines terroristischen Aktes über dem Territorium der Ukraine“ vom 22ten Juli. Aber erstens, ist es kein Gesetz, und zweitens genügen hier die politischen Erklärungen nicht- es muss eine genaue juristische Bewertung (!!!) von der ukrainischen Seite geben.

Wir müssen mit uns anfangen, sonst ist es töricht, etwas von den ausländischen Partnern zu fordern. Lasst uns zusammen überlegen, wie wir diesen einfachen Gedanken unserer Regierung am ehesten beibringen können, damit man diese Frage auf der Welttribune auch offen stellen darf!

Wir bitten alle Kollegen-Journalisten, alle Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Aktivisten, Volontäre, Politiker und alle-alle Bürger der Ukraine, sich an der Weiterverbreitung dieser Information und an ihrer Lobbyarbeit auf dem Niveau der entsprechenden Entschlussfassungen zu beteiligen.

Zusammen werden wir siegen!“

übersetzt von Irina Schlegel

 

Source: informnapalm
Translated by: Irina Schlegel
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